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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2020 - L 21 AS 1162/20 B   

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https://dejure.org/2020,34929
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2020 - L 21 AS 1162/20 B (https://dejure.org/2020,34929)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.11.2020 - L 21 AS 1162/20 B (https://dejure.org/2020,34929)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. November 2020 - L 21 AS 1162/20 B (https://dejure.org/2020,34929)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 26.05.2008 - 5 W 94/08

    Kostenfestsetzung: Einigungsgebühr bei Anerkenntnis und Stundung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2020 - L 21 AS 1162/20
    Honoriert werden soll jegliche vertragliche Beilegung eines Streites (Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 26.05.2008 - 5 W 94/08 - Rn. 76 juris).

    Schon ein geringes Entgegenkommen reicht aus, um das negative Tatbestandsmerkmal der Beschränkung des Vertrages auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht zu beseitigen (Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 26.05.2008 - 5 W 94/08 - Rn. 7 juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 20 SO 424/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2020 - L 21 AS 1162/20
    Bei der Ermittlung des Wertes des Beschwerdegegenstandes ist zudem die Umsatzsteuer zu berücksichtigen (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2011 - L 20 SO 424/11 B -, Rn. 18 juris; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10.09.2009 - L 2 SF 222/09 E - Rn. 9, juris).

    Denn diese ist vom Rechtsanwalt zunächst zu vereinnahmen und insoweit untrennbarer Bestandteil der dem Rechtsanwalt zu erstattenden Gebühren und Auslagen (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2011 - L 20 SO 424/11 B -, Rn. 19 juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 13 B 4/08

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2020 - L 21 AS 1162/20
    Das gegenseitige Nachgeben der Beteiligten kann auch an der vereinbarten Kostenregelung deutlich werden (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.12.2008 - L 13 B 4/08 R - Rn. 8 juris).
  • LSG Hessen, 10.09.2009 - L 2 SF 222/09

    Ausschluss einer Terminsgebühr bei Beendigung des Verfahrens durch schriftlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2020 - L 21 AS 1162/20
    Bei der Ermittlung des Wertes des Beschwerdegegenstandes ist zudem die Umsatzsteuer zu berücksichtigen (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2011 - L 20 SO 424/11 B -, Rn. 18 juris; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10.09.2009 - L 2 SF 222/09 E - Rn. 9, juris).
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